Gruppenarbeitsverhältnis
Das Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit) ist eine Verbindung mehrerer Arbeitnehmer zum Zwecke der gemeinsamen Arbeitsleistung.
- Eigengruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer
- aus eigenem Entschluss
- mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
- Betriebsgruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer
- auf Anordnung des Arbeitgebers
- mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit.
Gestuftes Arbeitsverhältnis
Ein gestuftes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn
- ein Arbeitnehmer
- zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
- eine Hilfsperson zuzieht,
- die für ihn kraft Arbeitsvertrag tätig ist.