Ein gestuftes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn
- ein Arbeitnehmer
- zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
- eine Hilfsperson zuzieht,
- die für ihn kraft Arbeitsvertrag tätig ist.
Beispiel
- angestellter Sänger engagiert Tontechniker
Judikatur
- BGE 112 II 41 ff.