Leiharbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit)
= Verbindung mehrer Arbeitnehmer zum Zwecke der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
Gestuftes Arbeitsverhältnis
= Arbeitsverhältnis in Linie, bei dem Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht einen Unterarbeitnehmer (Hilfsperson) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung engagiert
Gestuftes Verhältnis mit Familienangehörigem
= Verhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Familienangehörigen als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht zuzieht (kein gestuftes Arbeitsverhältnis!)
Beispiel: Heimarbeitsvertrag
OR 351
Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Heimarbeitnehmer, in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder mit Familienangehörigen Arbeiten im Lohn für den Arbeitgeber auszuführen.